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Leistungen

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.


Beschreibung

Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.

Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.

Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige“ im Modul Immissionsschutz finden.

Recherchesystem Messstellen und Sachverständige

Kurztext

  • Anlagenüberprüfung durch Sachverständige Anordnung
  • Industrie- und Gewerbebetrieben können Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige angeordnet werden.

 


Zuständigkeit

Immissionsschutzbehörden der Länder


Kosten

Für entsprechende Anordnungen fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenregelungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes der Länder an.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0   |   Fax: +49 4347 704-02
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LLUR/llur_node.html


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr