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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Rechtsanwälten kann das Recht verleihen werden, die Zusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zu führen.


Beschreibung

Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, die umfassende Spezialkenntnisse in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nachweisen, kann die Berechtigung verliehen werden, zur Berufsbezeichnung auch die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zu führen.

Die besondere fachliche Sachkunde ist durch eine mündliche Prüfung vor einem Fachausschuss nachzuweisen, der bei der Steuerberaterkammer gebildet wird. Personen, die ihre besondere Sachkunde durch eine einschlägige Ausbildung nachweisen und mindestens drei Jahre buchführende land- und forstwirtschaftliche Betriebe steuerlich beraten haben, können auf Antrag von der mündlichen Prüfung bereit werden.

Berechtigt zu Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" sind folgende Personen/ Personengruppen und Gesellschaften:

  • Die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" als Zusatz zum Namen dürfen Partnerschaftsgesellschaften führen, wenn mindestens ein Partner berechtigt ist, diese Bezeichnung zu führen.
  • Steuerberatungsgesellschaften dürfen die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" als Zusatz zur Firma oder zum Namen zu führen, wenn mindestens ein gesetzlicher Vertreter berechtigt ist, diese Bezeichnung als Zusatz zur Berufsbezeichnung zu führen.
  • Ebenso berechtigt zu Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" sind Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Personenvereinigungen.

 


Zuständigkeit

An die zuständige Steuerberaterkammer.


Kosten

In der Regel wird eine Gebühr von 150,00 Euro erhoben. Nähere Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

  • § 44 Steuerberatungsgesetz (StBerG),
  • Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB).

§ 44 StBerG

DVStB


Weitere Informationen

Die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" ist in das Berufsregister einzutragen.

Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

Prüfung Landwirtschaftliche Buchstelle


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel: +49 431 5 70 49-0   |   Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info[at]stbk-sh.de
Web: www.stbk-sh.de

Postanschrift:

24040 Kiel


Öffnungszeiten:

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr