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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.


Beschreibung

Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.


Zuständigkeit

Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


erforderliche Unterlagen

  • Lageplanskizze
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird

 


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee

Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Herr Michael Eggers Icon Vcard

Bauen und Umwelt

Tel: +49 4351 / 7379-550   |   Fax: +49 4351 / 7379-190
E-Mail: michael.eggers[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: DG   |   Zimmer: 222