Zufahrt zum Grundstück herstellen, ändern
Leistungen
Landesportal Schleswig-Holstein
Zufahrt zum Grundstück herstellen, ändern
Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Beschreibung
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Zuständigkeit
An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
erforderliche Unterlagen
- Lageplanskizze,
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird.
Rechtsgrundlage
§§ 21 und 24 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 0
|
Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Bauen und Umwelt
Tel:
+49 4351 / 7379-550
|
Fax:
+49 4351 / 7379-190
E-Mail:
michael.eggers[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
DG
|
Zimmer:
222