Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Leistungen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.


Beschreibung

Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Fristen

Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.


Kosten

Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.


Rechtsgrundlage

Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

SchO


Weitere Informationen

Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

Streitschlichtung

BDS


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee

Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Herr Peter Braunshausen Icon Vcard

Schiedsmänner / Schiedsfrauen

Tel: +49 4644 / 973 514  
Mobil: +49 151 / 142 216 23

Sprechzeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung.

Zuständig für die Gemeinden:
Brodersby
Damp
Dörphof
Holzdorf
Karby
Thumby
Waabs
Winnemark

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Herr Ralph-Henning Koch Icon Vcard

Zentrale Dienste

Tel: +49 4351 / 7379-210   |   Fax: +49 4351 / 7379-190
E-Mail: ralph.koch[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: DG   |   Zimmer: 230  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Bianka König Icon Vcard

Schiedsmänner / Schiedsfrauen

Tel: +49 4354 /80 95 24  
E-Mail: koenig-bianka[at]t-online.de

Sprechzeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung.

Zuständig für die Gemeinden:
Fleckeby
Güby
Hummelfeld
Kosel
Rieseby

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Herr Heikko Sandtner Icon Vcard

Schiedsmänner / Schiedsfrauen

Tel: +49 46 44 / 97 04 14  

Sprechzeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung.

Zuständig für die Gemeinden:
Altenhof
Barkelsby
Gammelby
Goosefeld
Loose
Windeby