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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. Wenden Sie sich hierfür an die örtlich zuständige Kommune.


Beschreibung

In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.

Kurztext

  • Bebauungsplan Bereitstellung
  • Bebauungsplan muss für jeden zur Einsicht bereitzuhalten sein. Änderungen und neu aufgestellte Bebauungspläne werden im Internet bereitgestellt
  • ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
  • zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründung z.B. mit Angabe der Entscheidungen und Überlegungen,
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

 


Fristen

Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online auf den Webseiten der jeweiligen Landesbehörden oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Handelt es sich um ältere Bebauungspläne, müssen Sie die Einsicht gegebenenfalls zunächst bei der zuständigen Behörde beantragen.

Voraussetzungen

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

Keine


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

Keine


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bauamt

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Tel: 04351 710-0   |   Fax: 04351 710-699


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:  08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14 - 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Bauamt)

Frau Kerstin Acksen Icon Vcard

Tel: 04351 710-603   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: kerstin.acksen[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 214  

Mitarbeiter (Bauamt)

Frau Marion Hofer Icon Vcard

Tel: 04351 710-611   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: marion.hofer[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 311  

Mitarbeiter (Bauamt)

Frau Doreen Höhling-Schimann Icon Vcard

Tel: 04351 710-618   |   Fax: 0451 710-699
E-Mail: doreen.hoehling-schimann[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 313  

Mitarbeiter (Bauamt)

Frau Stefanie Homölle Icon Vcard

Tel: 04351 710-617   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: stefanie.homoelle[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 313  

Mitarbeiter (Bauamt)

Herr Timm Orth Icon Vcard

Tel: 04351 710-600   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: timm.orth[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 211