Einen verlorenen oder vermissten Gegenstand melden
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Landesportal Schleswig-Holstein
Einen verlorenen oder vermissten Gegenstand melden
Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben oder vermissen, können Sie bei der örtlichen Fundbehörde nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde.
Beschreibung
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie diesen bei der örtlichen Fundbehörde melden und nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde. In dieser zentralen Stelle verwahrt die Stadt oder Gemeinde alle Sachen, die von den Verkehrsbetrieben, Polizeidienststellen, Hotels, Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Kultureinrichtungen oder Kaufhäusern abgegeben wurden.
Wenn Sie das Fundbüro über den Verlust Ihres Gegenstandes informiert haben, werden Sie benachrichtigt, sobald der Gegenstand dort abgegeben wurde. Bitte beachten Sie, dass es ein wenig dauern kann, bis Fundsachen abgegeben werden. Zusätzlich werden Fundsachen häufig auch zur Polizei gebracht. Bitte fragen Sie auch dort nach.
Zuständigkeit
Örtliche Fundbehörde
Fristen
Grundsätzlich müssen Sie gegenüber dem Fundbehörde einen Eigentumsnachweis vorlegen (Beschreibung des Gegenstandes, Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes, Kaufbeleg, Quittungen etc.).
- Bei Mobiltelefonen/Smartphones wird meist die IMEI-Nr. oder die Nummer der SIM-Karte als Eigentumsnachweis akzeptiert.
- Bei anderen Geräten ist die Seriennummer und bei Fahrrädern die Rahmennummer ausreichend.
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige; Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Kosten
- Auskunft: kostenlos
- Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
erforderliche Unterlagen
- Personaldokumente
- Eigentumsnachweis
- Beschreibung des Gegenstands
- Im Versicherungsfall: Vordruck der Versicherung
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
verwandte Vorgänge
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Fluglärm (Militär)
- GAK-Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung beantragen
- Kommunale Projektförderung zur Stärkung kommunaler Partnerschaften beantragen
- Landeseigene Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände erwerben
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
Toft 7
24860 Böklund
Tel:
04623 78-0
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
info[at]amt-suedangeln.de
Web:
www.amt-suedangeln.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04623 78-115
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
service[at]amt-suedangeln.de
|
Zimmer:
101a
Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04623 78-115
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Fax:
04623 78-400
E-Mail:
service[at]amt-suedangeln.de
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Zimmer:
101a
Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04623 78-115
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Fax:
04623 78-400
E-Mail:
service[at]amt-suedangeln.de
|
Zimmer:
101c
Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04623 78-115
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Fax:
04623 78-400
E-Mail:
service[at]amt-suedangeln.de
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Zimmer:
101b